Sat­zung

Orga­ni­sa­ti­ons­re­ge­lung für
das ai-mainz Stand 16. Juni 2010

Auf­grund des § 7 Abs. 2 in Ver­bin­dung mit den §§ 76 Abs. 2 Nr. 7, 90 Abs. 2, Satz 2 des Hoch­schul­ge­setzes des Landes Rhein­land-Pfalz (HSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) BS 223 – 41, hat der Senat der Fach­hoch­schule Mainz am 30.06.2010 die fol­gende Orga­ni­sa­ti­ons­re­ge­lung für das Archi­tek­tur­in­stitut ai-mainz beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

§ 1       Rechtsstellung

Das Archi­tek­tur­in­stitut Mainz, nach­fol­gend ai-mainz genannt, ist eine wis­sen­schaft­liche Ein­rich­tung unter der Ver­ant­wor­tung des Fach­be­reichs Technik der Fach­hoch­schule Mainz.

§ 2       Aufgaben

Das ai-mainz dient im Bereich der Archi­tektur, der Pla­nung sowie des Bau- und Sied­lungs­we­sens der ange­wandten inter­dis­zi­pli­nären For­schung, dem Tech­no­lo­gie­transfer, der Lehre und Hoch­schul­di­daktik, dem Stu­dium und der wis­sen­schaft­li­chen Wei­ter­bil­dung in den Bachelor- und in den Mas­ter­stu­di­en­gängen der Leh­rein­heit Archi­tektur. Ins­be­son­dere hat es die Aufgabe,

  • Jah­res­pro­jekte in den Mas­ter­stu­di­en­gängen vor­zu­be­reiten, wis­sen­schaft­lich zu begleiten und zu publizieren
  • ange­wandte Bau­for­schung an aus­ge­wählten Objekten und bau­li­chen Anlagen zu betreiben
  • expe­ri­men­telle Pro­jekte zu Son­der­ge­bieten des Pla­nens und Bauens zu entwickeln
  • Stu­die­rende an Auf­gaben der For­schung und Ent­wick­lung heranzuführen

§ 3       Profil

Das ai-mainz ver­tritt vier Sach­ge­biete. Jedes Sach­ge­biet wird durch eine Pro­fes­sorin oder einen Pro­fessor des Fach­be­reichs Technik vertreten.

  • Kon­struk­tion, Bau­tech­no­logie und Tragwerk
  • Archi­tektur- und Kon­struk­ti­ons­ge­schichte – Denkmalpflege
  • Gebäu­de­ty­po­logie und Wohnbau
  • Planungs‑, Bau- und Projektmanagement

§ 4       Lei­tung des Instituts

Die Lei­tung des ai-mainz besteht aus zwei Pro­fes­so­rinnen bzw. Pro­fes­soren des Fach­be­reichs Technik. Lei­tung und Stell­ver­tre­tung werden vom Fach­be­reichsrat gewählt.

Der Fach­be­reichsrat des Fach­be­reichs Technik bestellt die Mit­glieder der Lei­tung gemäß § 91 des Hoch­SchG im Ein­ver­nehmen mit dem Prä­si­denten der Fach­hoch­schule für jeweils drei Jahre. Wie­der­wahl ist zulässig. Ein Mit­glied der Lei­tung über­nimmt die Füh­rung der lau­fenden Geschäfte (geschäfts­füh­render Leiter). Der geschäfts­füh­rende Leiter und die Ver­treter der Sach­ge­biete werden von der Lei­tung des ai-mainz bestellt. Die Beauf­tra­gung erfolgt für jeweils drei Jahre. Die Lei­tung kann sich eine Geschäfts­ord­nung geben.

§ 5       Mit­wir­kung an den Auf­gaben des Instituts

Pro­fes­so­rinnen und Pro­fes­soren der Fach­hoch­schule Mainz können mit Zustim­mung der Lei­tung zeit­lich befristet oder auf Dauer im ai-mainz zur Erfül­lung der Auf­gaben des Insti­tuts mit­wirken. Die pro­jekt­be­zo­gene Zusam­men­ar­beit mit Insti­tuten, For­schungs­ein­rich­tungen oder Son­der­fach­kräften bei der inter­dis­zi­pli­nären Pro­jekt­ar­beit wird inner­halb und außer­halb der Fach­hoch­schule angestrebt.

§ 6       In-Kraft-Treten der Organisationsregelung

Diese Orga­ni­sa­ti­ons­re­ge­lung für das Institut ai-Mainz tritt am Tag nach der Ver­öf­fent­lich im Amts­blatt in Kraft. Gleich­zeitig erlischt die Orga­ni­sa­ti­ons­re­ge­lung für das Institut für Pro­jekt­ent­wick­lung und Ange­wandte Bau­for­schung in der Denk­mal­pflege IProD vom 22.08.2000.

Mainz, den 22. Juli 2010

Prof. Dr.-Ing. Ger­hard Muth
Prä­si­dent der FH Mainz

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